Mitglied werden:

Hinweis: Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag (Geschäftsjahr: 1. Oktober bis 30. September) und wird im Voraus fällig. Die Erhebung erfolgt in zwei Teilraten zum 01.10. und 01.04. eines Geschäftsjahres. Auch bei unterjährigem Austritt ist der Beitrag für das gesamte Geschäftsjahr zu entrichten.

Mitgliedsantrag (pdf): Mitgliedsantrag

Jährliche Mitgliedsbeiträge

Aktive Mitgliedschaften

Mitgliedsart Jahresbeitrag
Erwachsene aktiv 240,00 €
Ehepaar aktiv 420,00 €
Junge Erwachsene
(Schüler/Auszubildende/Studenten ohne eigenes Einkommen, 18–27 Jahre)
150,00 €
Kinder und Jugendliche 100,00 €
Kinder und Jugendliche aktiver Eltern
1. Kind
60,00 €
Kinder und Jugendliche aktiver Eltern
2. Kind
40,00 €
Kinder und Jugendliche aktiver Eltern
ab dem 3. Kind
beitragsfrei
Zweitmitgliedschaft*
für aktive Erstmitglieder eines anderen Tennisvereins
50 % des Beitrags der entsprechenden Erstmitgliedschaft

Fördermitglieder

Fördermitglieder sind inaktive Förderer des Vereins.

Fördermitgliedschaft Mindestbeitrag pro Jahr
Einzelperson 50,00 €
Paar 80,00 €

Zweitmitgliedschaft*

Die Zweitmitgliedschaft ist eine Sonderform der Mitgliedschaft für aktive Erstmitglieder eines anderen Tennisvereins.

Voraussetzungen

  • Aktive Erstmitgliedschaft in einem anderen Tennisverein (alle Altersgruppen).
  • Nachweis der Erstmitgliedschaft zusammen mit dem Aufnahmeantrag.
  • Beginn der Zweitmitgliedschaft mit Bestätigung durch den Vorstand.

Rechte und Pflichten

  • Volles, unbeschränktes Spielrecht auf der Anlage des TC Rot-Weiß Weilerswist e.V. 1970.
  • Verpflichtung zur Einhaltung der Platz- und Spielordnung des Vereins.
  • Teilnahme an Mannschaftsspielen gemäß den Richtlinien des TVM möglich.
  • Kein Stimmrecht in Vereinsgremien und keine Wählbarkeit, aber Teilnahme an Mitgliederversammlungen möglich.
  • Arbeitsstunden werden nur dann geleistet, wenn das Zweitmitglied mit eigener Zustimmung als Mannschaftsspieler_in des TC Rot-Weiß Weilerswist e.V. 1970 beim TVM gemeldet ist.

Nachweis und Wechsel

  • Jährlicher Nachweis der aktiven Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein bis zum 31.03. (Bestätigung durch ein Vorstandsmitglied des Erstvereins).
  • Bei fehlendem Nachweis kann der Anspruch auf Ermäßigung entfallen; es wird dann der Beitrag einer Erstmitgliedschaft fällig.
  • Direkter Wechsel von einer Erstmitgliedschaft zur Zweitmitgliedschaft ist zum 30.09. eines laufenden Kalenderjahres möglich (gegen Nachweis der Erstmitgliedschaft in einem anderen Verein).

Beendigung

  • Die Zweitmitgliedschaft kann durch Vorstandsbeschluss mit dreimonatiger Frist zum 30.09. des laufenden Kalenderjahres beendet werden.
  • Im Übrigen gilt § 5 der Satzung des TC Rot-Weiß Weilerswist e.V. 1970 konkludent zur Beendigung der Zweitmitgliedschaft.